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Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter – Wer zahlt?

Rohrreinigung Bach Team
07.02.2026
9 Minuten Lesezeit
Rohrverstopfung in der Mietwohnung – Wer zahlt die Rohrreinigung?
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Ein verstopftes Rohr in der Mietwohnung ist ärgerlich genug. Richtig unangenehm wird es, wenn anschließend die Rechnung kommt und niemand zahlen will. Mieter verweisen auf den Vermieter, der Vermieter sieht die Schuld beim Mieter. Wer hat Recht?

Die kurze Antwort: Grundsätzlich zahlt der Vermieter. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Rohre instand zu halten. Aber es gibt klare Ausnahmen, bei denen der Mieter die Kosten tragen muss. In diesem Ratgeber erklären wir aus unserer täglichen Praxis als Rohrreinigungsfirma, wann wer zahlt, was die Kleinreparaturklausel bedeutet und wie Sie im Ernstfall richtig handeln.

Wichtig: Wir sind Rohrreiniger, keine Rechtsanwälte. Unsere Erfahrung stammt aus tausenden Einsätzen in Mietwohnungen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Der Grundsatz – Vermieter zahlt (§ 535 BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Sache eindeutig: Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache während der gesamten Mietdauer in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Dazu gehören funktionstüchtige Abwasserrohre genauso wie Heizung, Elektrik und Wasserinstallation.

Konkret bedeutet das: Ist ein Abfluss verstopft, ist der Vermieter zunächst immer in der Pflicht. Er muss sich um die Beseitigung kümmern und die Kosten tragen. Das gilt unabhängig davon, wer die Verstopfung verursacht hat. Erst wenn feststeht, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat, kann der Vermieter die Kosten als Schadensersatz zurückfordern.

Für den Mieter heißt das: Durch normalen, vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung entsteht keine Haftung. Haare, die beim Duschen in den Abfluss gelangen, altersbedingte Kalkablagerungen oder verengte Rohre durch jahrzehntelange Nutzung fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Das bestätigt auch § 538 BGB: Der Mieter haftet nicht für Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen.

Wann der Mieter zahlen muss – 5 typische Fälle

Die Ausnahme vom Grundsatz: Kann der Vermieter zweifelsfrei nachweisen, dass die Verstopfung durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist, muss der Mieter die Kosten tragen. Die Beweislast liegt dabei beim Vermieter.

Aus unserer Erfahrung sind es fast immer dieselben fünf Ursachen, bei denen der Mieter haftet:

1
Hygieneartikel in der Toilette

Damenbinden, Babywindeln, Feuchttücher und Wattepads gehören in den Restmüll. Werden sie über die Toilette entsorgt, verursachen sie zuverlässig Verstopfungen. Bei der Rohrreinigung lässt sich die Ursache eindeutig feststellen – der Mieter haftet.

2
Große Mengen Fett im Abfluss

Bratfett, Speiseöl oder Frittieröl dürfen nicht in den Küchenabfluss geschüttet werden. Fett lagert sich an den Rohrwänden ab, verengt den Durchmesser und führt irgendwann zur Verstopfung. Sammeln Sie Fett stattdessen in Gläsern und entsorgen Sie es über den Restmüll.

3
Fremdkörper im Rohr

Spielzeug, Wattestäbchen, Katzenstreu oder andere Gegenstände, die nicht in den Abfluss gehören, verursachen Verstopfungen, für die der Mieter haftet. Wir finden solche Fremdkörper regelmäßig bei der Kamerainspektion.

4
Exzessives Toilettenpapier ohne Zwischenspülung

Zu große Mengen Toilettenpapier auf einmal können das Rohr blockieren. Mehrlagiges Papier ist besonders anfällig. Das gilt bereits als nicht vertragsgemäßer Gebrauch, auch wenn es unbeabsichtigt geschieht.

5
Schäden durch Gäste des Mieters

Verursachen Besucher oder Familienmitglieder des Mieters eine Verstopfung, haftet der Mieter. Es ist rechtlich unerheblich, ob der Mieter selbst oder seine Gäste den Schaden verursacht haben.

Warum die Kleinreparaturklausel bei Rohren meist nicht greift

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet den Mieter, kleine Reparaturen bis zu einer bestimmten Summe (meist 75–150 Euro pro Einzelfall) selbst zu zahlen. Allerdings gilt diese Klausel nur für Gegenstände, auf die der Mieter unmittelbaren und häufigen Zugriff hat: Türgriffe, Fenstergriffe, Lichtschalter, Wasserhähne.

Auf Abflussrohre hat der Mieter keinen direkten Zugriff. Sie verlaufen in der Wand oder im Boden und sind nicht frei zugänglich. Deshalb greift die Kleinreparaturklausel bei Rohrverstopfungen grundsätzlich nicht. Versucht ein Vermieter, die Kosten über diese Klausel auf den Mieter abzuwälzen, ist das in den meisten Fällen rechtlich nicht haltbar.

Ausnahme: Der Siphon direkt unter dem Waschbecken ist zugänglich und könnte theoretisch unter die Klausel fallen. Bei einer Verstopfung, die tiefer im Rohr sitzt, greift sie jedoch nicht.

Sonderfall Mehrfamilienhaus und WEG

Im Mehrfamilienhaus wird die Zuordnung deutlich schwieriger. Verstopft das Fallrohr, das mehrere Wohnungen gemeinsam nutzen, lässt sich der Verursacher praktisch nicht ermitteln. In diesem Fall muss der Vermieter die Kosten tragen, weil er die Beweislast hat und den Verursacher nicht benennen kann.

Auch eine Mietvertragsklausel, nach der alle Mieter anteilig für Rohrverstopfungen haften, ist unwirksam. Rohrreinigungskosten sind Instandsetzungskosten und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Hier kommt eine weitere Ebene hinzu. Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum:

  • Sondereigentum:Rohrleitungen innerhalb der Wohnung bis zum Anschluss an die Sammelleitung. Der einzelne Eigentümer ist verantwortlich.
  • Gemeinschaftseigentum:Die Sammelleitung selbst und alle Rohre außerhalb der Wohnungen. Hier trägt die WEG die Kosten.

Die genaue Abgrenzung regelt die Teilungserklärung des jeweiligen Gebäudes.

In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass die Position der Verstopfung erst nach der Rohrreinigung klar ist. Deshalb empfehlen wir Eigentümern, sich im Zweifel zuerst an die Hausverwaltung zu wenden.

Mietminderung bei Rohrverstopfung – Was geht?

Reagiert der Vermieter nicht auf eine gemeldete Rohrverstopfung, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern. Voraussetzung ist: Der Mieter hat den Mangel schriftlich angezeigt, eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt und die Verstopfung nicht selbst verursacht.

Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Fällen konkrete Minderungsquoten festgelegt:

bis 30%

Verstopfte Dusche, nicht nutzbar

bis 38%

Rückstau von Fäkalien aus der Toilette

5–15%

Unbenutzbare Toilette ohne weitere Schäden

Mietminderung ist kein Selbstläufer. Wer eigenmächtig die Miete kürzt, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, riskiert eine Kündigung wegen Mietrückständen. Wir empfehlen dringend, vor einer Mietminderung einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein zu konsultieren.

Schritt-für-Schritt: Richtig handeln bei Rohrverstopfung in der Mietwohnung

Ist der Abfluss verstopft, zählt schnelles und richtiges Handeln. So gehen Sie vor:

1

Vermieter sofort informieren

Sie sind gemäß § 536c BGB verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über den Mangel zu informieren. Tun Sie das nicht und es entstehen Folgeschäden, können Sie dafür haftbar werden. Am besten schriftlich per E-Mail oder Nachricht, damit Sie einen Nachweis haben.

2

Frist zur Behebung setzen

Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist, um die Rohrreinigung zu veranlassen. Bei einer einfachen Verstopfung sind zwei bis drei Werktage üblich.

3

Dokumentation erstellen

Fotografieren Sie den Schaden. Bei Rückstau, austretendem Wasser oder sichtbaren Verunreinigungen sind Fotos mit Datum entscheidend – für den Vermieter, die Versicherung und im Streitfall.

4

Keine eigenen Reparaturversuche am Rohr

Versuchen Sie nicht, mit Werkzeug oder aggressiven Chemikalien die Verstopfung selbst zu beseitigen. Vergrößern Sie den Schaden, haften Sie dafür. Einfache Hausmittel wie eine Saugglocke am Waschbecken sind in Ordnung – alles darüber hinaus überlassen Sie dem Fachmann.

5

Bei Notfall selbst handeln

Droht eine Überschwemmung und der Vermieter ist nicht erreichbar, dürfen Sie nach § 536a Abs. 2 BGB selbst einen Rohrreinigungsdienst beauftragen und die Kosten anschließend vom Vermieter einfordern. Dokumentieren Sie Ihre Kontaktversuche und den Notfall.

6

Rechnung aufbewahren

Die Rechnung der Rohrreinigung brauchen Sie für den Vermieter, für eine mögliche Erstattung durch die Versicherung und für die Steuererklärung.

Zahlungsfrage vor der Beauftragung klären

Klären Sie möglichst vor der Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma, wer die Rechnung übernimmt. Rohrreinigungsunternehmen sind nicht daran gebunden, auf eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter zu warten. Die Arbeit wird erledigt, die Rechnung ist sofort fällig.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie im Normalfall zuerst mit Ihrem Vermieter, bevor Sie eine Firma beauftragen. Klären Sie, wer den Auftrag erteilt und wer zahlt. Im echten Notfall – Wasser steht, Vermieter nicht erreichbar – handeln Sie sofort und klären die Kostenübernahme danach. In diesem Fall sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Rohrreinigung von der Steuer absetzen

Unabhängig davon, ob Mieter oder Vermieter die Kosten tragen: Rohrreinigung lässt sich als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Gemäß § 35a EStG können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Die Rechnung muss den Lohnanteil separat ausweisen – Materialkosten sind nicht absetzbar.

Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Mieter können die Rohrreinigung über die Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn die Kosten dort als Handwerkerleistung aufgeschlüsselt sind.

Unser Tipp: Fragen Sie bei der Beauftragung direkt nach einer Rechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten. So sichern Sie sich den Steuervorteil.

Unsere Erfahrung als Rohrreinigungsfirma

Bei einem Großteil unserer Einsätze in Mietwohnungen kommt die Frage auf, wer die Rechnung übernimmt. Deshalb wissen wir: Eine saubere Dokumentation hilft beiden Seiten.

Bei der Rohrreinigung stellen wir über eine Kamerainspektion fest, wo die Verstopfung sitzt und was sie verursacht hat. Diese Information steht auf unserer Rechnung: Ort der Verstopfung, festgestellte Ursache und durchgeführte Arbeiten. Mit dieser Dokumentation kann der Vermieter die Kosten zuordnen, der Mieter kann sie bei der Versicherung einreichen und beide Seiten haben eine klare Grundlage, falls es doch zum Streit kommt.

Sie haben eine akute Rohrverstopfung?

Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar und innerhalb von 30 bis 60 Minuten bei Ihnen. Die Anfahrt kostet 49 Euro und wird bei Beauftragung angerechnet.

01577 7419098

Häufige Fragen

Wer zahlt die Rohrreinigung in der Mietwohnung?

Grundsätzlich zahlt der Vermieter. Er ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Rohre instand zu halten. Nur wenn der Mieter die Verstopfung nachweislich durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht hat, muss er die Kosten tragen. Die Beweislast liegt beim Vermieter.

Ist Rohrreinigung eine Kleinreparatur?

In der Regel nein. Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Gegenstände, auf die der Mieter unmittelbaren Zugriff hat. Abflussrohre in Wand und Boden zählen nicht dazu. Der Vermieter kann die Kosten daher meist nicht über diese Klausel auf den Mieter abwälzen.

Was tun, wenn der Vermieter bei Rohrverstopfung nicht reagiert?

Melden Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist. Reagiert der Vermieter nicht, dürfen Sie nach § 536a BGB selbst eine Fachfirma beauftragen und die Kosten erstatten lassen. Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche und den Zustand der Verstopfung mit Fotos.

Kann ich die Rohrreinigung von der Steuer absetzen?

Ja. Rohrreinigung gilt als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Sie können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung mit separatem Lohnausweis und Zahlung per Überweisung.

Zahlt die Versicherung bei Rohrverstopfung?

Eine einfache Verstopfung deckt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht ab. Bei Folgeschäden wie Wasserschäden durch Rückstau kann sie jedoch greifen. Hat der Mieter die Verstopfung verursacht, kann seine Privathaftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.

Was kostet eine Rohrreinigung?

Die Kosten hängen von Art und Tiefe der Verstopfung ab. Bei Rohrreinigung Bach beträgt die Anfahrt 49 Euro und wird bei Beauftragung angerechnet. Vor Arbeitsbeginn erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Was kostet eine Rohrreinigung?

Darf ich als Mieter ohne den Vermieter den Notdienst rufen?

Nur im echten Notfall, etwa bei drohender Überschwemmung oder austretendem Abwasser. Sie müssen zunächst versuchen, den Vermieter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, dürfen Sie selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten gemäß § 536a BGB erstatten lassen.

Wer zahlt bei Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann – was bei gemeinsam genutzten Fallrohren fast immer der Fall ist – zahlt der Vermieter. Die Kosten dürfen nicht anteilig auf die Mieter umgelegt werden, da es sich um Instandsetzungskosten handelt.

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